Seit Februar 2025 gelten neue Regelungen für Photovoltaikanlagen. Ziel der Änderungen ist es, Stromüberschüsse im Netz besser zu steuern und den Eigenverbrauch attraktiver zu machen.
Besonders wichtig sind dabei die neue 60-%-Einspeisebegrenzung und der Wegfall der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen.
60-%-Einspeisebegrenzung
Neue PV-Anlagen dürfen zunächst nur 60 % ihrer Leistung ins öffentliche Netz einspeisen.
Smart Meter hebt die Begrenzung auf
Sobald intelligente Steuerungstechnik installiert ist, entfällt die Begrenzung wieder.
Keine Vergütung bei negativen Strompreisen
Bei negativen Börsenstrompreisen wird eingespeister Strom vorübergehend nicht vergütet.
Eigenverbrauch wird wichtiger
Speicher, Wallboxen und Wärmepumpen helfen dabei, Solarstrom direkt selbst zu nutzen.
Photovoltaik bleibt weiterhin wirtschaftlich
Trotz neuer Regeln bleibt die Investition in PV-Anlagen langfristig attraktiv.
Nein. Die neuen Vorgaben gelten grundsätzlich nur für neue PV-Anlagen ab Februar 2025.
In dieser Zeit wird eingespeister Strom nicht vergütet. Der Eigenverbrauch bleibt jedoch weiterhin wirtschaftlich sinnvoll.
Mit einem Speicher kann überschüssiger Solarstrom zwischengespeichert und später selbst genutzt werden.
Ja. Der Fokus verschiebt sich jedoch stärker vom Einspeisen hin zum Eigenverbrauch.
Auch mit den EEG-Regeln ab Februar 2025 bleibt Photovoltaik nach wie vor wirtschaftlich attraktiv. Entscheidend wird künftig vor allem, möglichst viel Solarstrom selbst zu nutzen und die Energie intelligent im Haushalt zu verteilen.

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